* Die errechneten Beträge sind nur ein Richtwert für die ungefähren Kosten einer Scheidung. Eine
verbindliche Berechnung ist an dieser Stelle nicht möglich, da das zuständige Gericht die
Entscheidungsgewalt über die tatsächlichen Kosten hat. Dennoch stellt der Scheidungskosten-Kalkulator
einen realistischen Wert dar, da er sich an den aktuellen gesetzlichen Gebührentabellen orientiert,
an denen sich auch die Gerichte halten müssen. Sofern die Ehepartner über ein Gesamtvermögen von
über 120.000 € verfügen, können sich größere Abweichungen ergeben.
Manche Gerichte haben in der Vergangenheit bei einer einvernehmlichen Scheidung auf Antrag eine Reduzierung des Verfahrenswerts (Bemessungsgrundlage für die gesetzlichen Gerichts- und
Rechtsanwaltsgebühren) um bis zu 30% vorgenommen. Bei einvernehmlichen Scheidungen stellen wir daher einen solchen Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswerts um 30% und versuchen auf diese
Weise, Ihre Kosten zu reduzieren. Eine Garantie kann jedoch nicht abgegeben werden, da die Entscheidung über einen solchen Antrag letztlich immer im Ermessen des jeweils zuständigen Gerichts
steht.
** Der Betrag entspricht einer Gerichtsgebühr. Bei Einleitung des Scheidungsverfahrens müssen zwei Gerichtsgebühren eingezahlt werden, da Gerichte nur gegen Vorkasse der insgesamt anfallenden zwei Gerichtsgebühren tätig werden. Bei Abschluss des Verfahrens werden die Gerichtskosten hälftig auf die Eheleute aufgeteilt, so dass Ihnen Ihr Ehepartner eine Gerichtsgebühr erstatten muss.